iNFORMATIONEN ZU MITGLIEDSBEITRÄGEN
Der Mitgliedsbeitrag im Cannabis Social Club Bud n’ Budder e.V. beträgt 4,20 € pro Monat. Der Beitrag ist jeweils für ein Jahr im Voraus zu entrichten; eine zusätzliche Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Der Mitgliedsbeitrag dient der allgemeinen Vereinsverwaltung sowie der organisatorischen Grundlage des Vereinsbetriebs.
Die Kosten des gemeinschaftlichen Eigenanbaus sind nicht im Grundbeitrag enthalten. Sie werden über transparente, satzungsgemäße Staffelbeiträge abgebildet, die sich an der vorgesehenen Abnahmemenge orientieren. Dadurch bleiben die Beiträge nachvollziehbar, fair und auf die gemeinschaftliche Kostendeckung des Vereins ausgerichtet.
Die gewünschte Abnahmemenge wird für einen bestimmten Zeitraum festgelegt (3 Monate), um eine verlässliche Anbauplanung zu ermöglichen und Überproduktion zu vermeiden. Die monatliche Abgabemenge richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und darf die zulässigen Höchstmengen nicht überschreiten.
Verwendung der Einnahmen
Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Selbstkostenbeteiligungen dienen ausschließlich der Deckung der im Verein anfallenden Kosten. Dazu zählen insbesondere:
Anbau und Verarbeitung
Kosten für Anbauflächen, Betriebsmittel, Energie, Ausstattung und die praktische Umsetzung des gemeinschaftlichen Eigenanbaus.
Personal und Organisation
Aufwendungen für Verwaltung, Prävention, Anbau, Weitergabe, Mitgliederbetreuung und organisatorische Abläufe.
Qualitätssicherung
Kosten für gesetzlich vorgesehene Analysen, externe Fachstellen sowie Prüfungen auf Inhaltsstoffe, Grenzwerte und mögliche Verunreinigungen.
Verwaltung und Betrieb
Mieten, Versicherungen, Buchhaltung, Software, IT-Infrastruktur, Rechtsberatung und laufende Betriebskosten.
Gesetzliche Auflagen und Sicherheit
Umsetzung von Präventions- und Jugendschutzkonzepten, Sicherheitsmaßnahmen, behördlichen Anforderungen sowie brandschutz- und betriebsspezifischen Auflagen.
Transparente Kostendeckung
Alle Beiträge dienen der Finanzierung des Vereinsbetriebs und werden nicht gewinnorientiert erhoben, sondern zur gemeinschaftlichen Kostendeckung verwendet.
